Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Firma ZEG-Radsport Bieg
Zeppelinstr. 40 und Basler Str. 40-42 79540 Lörrach
Stand: 17.09.2021
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu folgenden Geschäftsbedingungen:
1. Geltungsbereich
Für
alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas
anderes schriftlich vereinbart ist. Dies gilt auch für Folgeaufträge,
unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals
ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn, dass sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind/werden.
Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung
von Bedingungen des Kunden.
2. Lieferungen
Lieferungen
erfolgen nach der allgemein gültigen Spezifikation der bei
Vertragsabschluss aktuellen Version der Ware. Soweit nicht ausdrücklich
etwas anderes schriftlich vereinbart ist, liegt die Verantwortung für
die Auswahl bestellter Produkte und die Kompatibilität einzelner
Komponenten allein bei dem Kunden.
3. Liefer- und Leistungszeitangaben
3.1
Unsere Liefer- und Leistungszeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen
auf der Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Wir sind
stets bemüht, die Angaben einzuhalten. Ansprüche aus einer Verzögerung
können jedoch nur geltend gemacht werden, soweit wir schriftlich eine
ausdrückliche verbindliche Zusage über die Einhaltung einer bestimmten
Liefer- und/oder Leistungszeit gemacht haben. Gegenüber Kaufleuten
stehen alle Vereinbarungen über Liefer- und Leistungszeiten im übrigen
unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung.
3.2
Auch verbindlich zugesagte Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich
in angemessenem Umfang, wenn wir an der Erfüllung unserer
Verpflichtungen durch Höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und
außergewöhnliche Ereignisse gehindert sind, die trotz zumutbarer
Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Als Ereignisse im Sinne von
Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen,
Feuer, Überschwemmungen sowie andere nicht vorhersehbare
Betriebsstörungen, auch bei Zulieferern und anderen Erfüllungsgehilfen.
Ist die Liefer- bzw. Leistungszeit deutlich überschritten und das
wirtschaftliche Interesse des Kunden an der Leistung deshalb entfallen,
so dass ihm ein weiteres Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar
ist, kann der Kunde nach schriftlicher Ablehnungsandrohung und
fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens drei
Wochen von dem betroffenen Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche
des Kunden sind - vorbehaltlich anderer Rücktrittsrechte -
ausgeschlossen.
3.3
Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des
Kunden voraus.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1
Unsere Lieferungen und Leistungen sind auf der Grundlage unserer bei
Auftragserteilung jeweils aktuellen Preisliste zu vergüten.
4.2 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und kostenpflichtig.
4.3
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind alle Zahlungen
sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug, netto Kasse, fällig.
4.4
Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten
erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung
und Einlösung von Schecks etc. gehen zu Lasten des Kunden.
4.5
Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, uns für die Dauer der
Verzögerung pauschal Zinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz (jährlich) zu zahlen. Die Geltendmachung und
der Nachweis eines höheren bzw. geringeren Schadens bleibt beiden Seiten
vorbehalten.
4.6
Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder
-Bereitschaft des Kunden begründen (z.B. bei Nichteinlösung eines
Schecks oder Wechsels sowie bei einem Antrag auf Eröffnung des
Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden)
und/oder bei Zahlungsverzug des Kunden, sind wir berechtigt die
Ausführung von Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen
Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen.
Kommt
der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer
angemessenen Frist nach, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche/Rechte bleiben
vorbehalten.
4.7
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht, wie die streitige Forderung.
5. Erweitertes Pfandrecht
Wegen
unserer Forderungen aus dem Auftrag steht uns ein vertragliches
Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten
Gegenständen zu.
Das
vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher
durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen
Lieferungen/Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem
Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit
diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der
Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Bis zur vollständigen Bezahlung des betreffenden Vertrages/Auftrages
bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Aufgrund des
Eigentumsvorbehalts können wir die Ware wieder herausverlangen, sofern
wir von dem betreffenden Vertrag zurückgetreten sind.
6.2
Der Kunde ist zur sachgerechten und pfleglichen Behandlung der
Vorbehaltsware verpflichtet. Er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware
zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder mit sonstigen Rechten
Dritter zu belasten. Bei Pfändungen, Zugriffen Dritter, einem Verlust,
einer Beschädigung und sonstigen Umständen, die unsere Eigentumsrechte
und/oder die Vorbehalt Ware beeinträchtigen können, hat der Kunde unser
Eigentum nach Kräften zu schützen und uns unverzüglich unter Übergabe
der für eine Intervention dienlichen Unterlagen zu benachrichtigen.
6.3
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder treten Tatsachen ein, die
Zweifel an seine Zahlungsfähigkeit oder -Bereitschaft begründen (vgl.
Ziffer 4.6) sind wir nach billigem Ermessen berechtigt, die
Vorbehaltsware wieder an uns zu nehmen. Dabei entstehende Kosten sind
von dem Kunden zu übernehmen. Soweit die Vorbehaltsware nicht mehr im
Besitz des Kunden ist, tritt der Kunde seine Herausgabeansprüche gegen
Dritte schon jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. In
der Zurücknahme oder einem Zurücknahme Verlangen liegt kein Rücktritt
vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich von uns so erklärt wird
oder zwingende gesetzliche Vorschriften anderes besagen.
6.4
Soweit der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere zu
sichernden Forderungen um insgesamt mehr als 20 % übersteigt, geben wir
die uns zustehenden Sicherheiten nach Wahl des Kunden oder - falls der
Kunde keine Wahl trifft - nach eigener Wahl frei.
7. Mängel und Rügepflichten
7.1
Beanstandete Ware ist/Leistungen sind uns zur Überprüfung
zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir
die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch die
Beseitigung des Mangels oder die Lieferung/Erbringung einer mangelfreien
Sache/Leistung. Wir sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen
berechtigt, eine Nacherfüllung zu verweigern. Nur im Falle der
Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nacherfüllung, ihres
Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Kunden ist dieser zum
Rücktritt oder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) gemäß der
Bestimmung des nachfolgenden Absatzes berechtigt. Uns ist angemessen
Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen.
Zur
Ausübung eines Rücktritts- und/oder Minderungsrechtes ist der Kunde nur
nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur
Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den
gesetzlichen Bestimmungen zwingend entbehrlich (§ 323 Abs. 2 BGB, § 440
BGB, § 441 Abs. 1 BGB). Im Fall des Rücktritts haftet der Kunde für die
Verschlechterung, den Untergang und nicht gezogene Nutzungen, nicht nur
für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und
vorsätzliche Verschulden.
Für
etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des
Kunden gelten die Regelungen in Ziffer 8 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Im
Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der
Übernahme einer Garantie einer Beschaffenheit der gelieferten Sache zum
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des
Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte
Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle
Folgen ihres Fehlens einstehen will), richten sich die Rechte des Kunden
ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2
Wir sind neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen zur Verweigerung
der Nacherfüllung auch dann und solange berechtigt, wie uns der Kunde
nicht auf unsere Anforderung hin die beanstandete Ware zugesandt/zur
Begutachtung zur Verfügung gestellt hat; ein Rücktritts- oder
Minderungsrecht steht dem Kunden wegen einer solchen Verweigerung nicht
zu. Mängelrechte stehen dem Kunden nicht zu, wenn ohne unsere Zustimmung
Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen wurden, es sei denn,
der Kunde weißt nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder
Änderungen verursacht wurde.
7.3
Handelt es sich bei dem Endabnehmer des Kaufgegenstandes in der
Lieferkette um einen Verbraucher, so ist der Kunde - unter den weiteren
Voraussetzungen des § 377 HGB - zum Rückgriff nach den gesetzlichen
Bestimmungen (§§ 478, 479 BGB) berechtigt; etwaige Schadensersatz-
und/oder Aufwendungsersatzansprüche stehen dem Kunden jedoch nur nach
Maßgabe von Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
7.4
Sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann handelt, setzen
Mängelansprüche voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Rügefrist im Sinne von § 377 Abs. 1 und Abs. 2 HGB beträgt 14 Tage;
maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge
bei uns.
7.5
Bei dem Verkauf gebrauchter Gegenstände beträgt die Verjährungsfrist
für Ansprüche wegen eines Mangels ein Jahr - ab Übergabe. Die
Beschränkung der Frist gilt jedoch nicht, soweit ein Mangel arglistig
verschwiegen wurde. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und
Haftungsvorschriften, wie z.B. für die Haftung aus der Übernahme einer
Garantie, die Haftung für vorsätzliches und grobfahrlässiges Handeln,
für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz und die Vorschriften über den Gebrauchsgüterkauf
bleiben hiervon unberührt.
7.6
Soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist,
dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen
enthaltenen Angaben und Abbildungen, sowie die Zurverfügungstellung von
Mustern/Modellen sowie sonstige produkt-/leistungsbezogene Aussagen nur
zur allgemeinen Produktbeschreibung. Beschaffenheitsgarantien im Sinne
von § 443 BGB und/oder § 444 BGB müssen von uns ausdrücklich und
schriftlich als Beschaffenheitsgarantie gekennzeichnet sein.
7.7 Eine Mangelhaftung ist ausgeschlossen, wenn
-der Mangel auf eine unsachgemäße Verwendung und/oder unsachgemäße Behandlung/Benutzung der Ware, auf die Verwendung ungeeigneten Zubehörs und/oder die Nichtbeachtung von Bedienungs- bzw. Wartungsanleitungen zurückzuführen ist,
-der Mangel auf einer nachträglichen, unsachgemäßen Veränderung des Produktes beruht, insbesondere für Rennsport und Trainingszwecke,
-der Mangel auf natürlichem Verschleiß durch Überbeanspruchung mechanischer Teile beruht.
-der Mangel auf eine unsachgemäße Verwendung und/oder unsachgemäße Behandlung/Benutzung der Ware, auf die Verwendung ungeeigneten Zubehörs und/oder die Nichtbeachtung von Bedienungs- bzw. Wartungsanleitungen zurückzuführen ist,
-der Mangel auf einer nachträglichen, unsachgemäßen Veränderung des Produktes beruht, insbesondere für Rennsport und Trainingszwecke,
-der Mangel auf natürlichem Verschleiß durch Überbeanspruchung mechanischer Teile beruht.
7.8
Sofern dem Kunden Garantieansprüche eingeräumt werden, bestehen diese
nach Wahl des Kunden zusätzlich neben den hiervon unberührt bleibenden
gesetzlichen Rechten. Etwaige Garantien müssen ausdrücklich als solche
bezeichnet sein und können nur schriftlich eingeräumt werden.
8. Haftung
8.1
Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und/oder
außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften
Lieferung, unerlaubten Handlung und/oder Produzentenhaftung, haften wir
bei einfacher Fahrlässigkeit lediglich bei der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Verletzung
die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist unsere
Haftung - ausgenommen für Fälle des Vorsatzes ausgenommen, ist unsere
Haftung - auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen
Schaden beschränkt.
8.2
Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in
Höhe von bis zu 10 % unserer Vergütung aus dem betroffenen Vertrag.
8.3
Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die Höhe
der uns aufgrund des betroffenen Vertrages geschuldeten Vergütung
beschränkt; Ziffer 7.2 bleibt hiervon jedoch unberührt.
8.4
Die in Ziffer 8.1 bis Ziffer 8.3 verankerten Haftungsausschlüsse und
-Beschränkungen gelten nicht für eine Haftung aus der Übernahme einer
Garantie (z.B. für die Beschaffenheit der Sache im Sinne von § 444 BGB,
siehe Ziffer 7.1), aus arglistigem Verschweigen des Mangels, für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit
sowie im Fall einer gesetzlich zwingenden Haftung, insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz.
9. Widerrufsrecht bei Onlinebestellungen (Fernabgabe)
9.1
Dem Verbraucher (nicht gewerblich) steht nach § 355 BGB ein
Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu
welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über sein
Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten
Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem
dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist
beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim
Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf
keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs in Textform an die Firma ZEG-Radsport-Bieg bzw.
Rücksendung der Ware an diese Adresse.
9.2
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen sieben Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von sieben Tagen absenden. Die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen. Wir empfehlen aus Haftungsgründen einen versicherten Rückversand (z.B. DHL Paket statt Päckchen).
Für Großstücke ab 1,5 Meter veranlasst ZEG-Radsport-Bieg die Abholung
der Ware beim Verbraucher. Die Abholung der Ware kann bei per Telefon,
per Fax oder per Email beantragt werden.
9.3
Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der
Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn,
die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware
zurückzuführen. Im Rahmen der Vermeidung einer Verschlechterung der Ware
bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme empfehlen wir, den Einbau
einzelner Komponenten in Fahrräder durch autorisiertes Fachpersonal
durchführen zu lassen.
9.4 Vom Widerruf ausgeschlossen sind:
- Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
- Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
- Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
- versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
- Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
- verschweißte oder versiegelte Drehmomentschlüssel, wenn die Verpackung nach der Lieferung geöffnet wurde.
10. Schlussabstimmungen
10.1
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über
den internationalen Warenverkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
10.2
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und sonst getroffener
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; auf die
Einhaltung des Schriftformerfordernisses selbst kann ebenfalls nur
schriftlich verzichtet werden.
10.3
Sollten eine oder mehrere Regelungen unwirksam sein oder werden, so
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die
Vertragspartner sind in einem solchen Fall verpflichtet, anstelle der
unwirksamen Regelung eine Vereinbarung zu treffen, die dem gewollten
rechtlichen Ergebnis und dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am
nächsten kommt. Vertragslücken sind im Wege der ergänzenden
Vertragsauslegung nach Treu und Glauben so auszufüllen, wie dies
redliche Vertragspartner bei Vertragsabschluss vereinbart hätten, sofern
ihnen die Regelungsbedürftigkeit bekannt gewesen wäre.In diesem Fall erhalten Sie von uns eine DHL-Paketmarke zur kostenfreien, versicherten Rücksendung.